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   VGH Bayern, 26.02.2007 - 19 CS 07.313, 19 C 07.286   

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https://dejure.org/2007,26628
VGH Bayern, 26.02.2007 - 19 CS 07.313, 19 C 07.286 (https://dejure.org/2007,26628)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.02.2007 - 19 CS 07.313, 19 C 07.286 (https://dejure.org/2007,26628)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 19 CS 07.313, 19 C 07.286 (https://dejure.org/2007,26628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2009 - 18 B 1695/08

    Aufenthaltserlaubnis Ehegattennachzug Härte Fiktionswirkung

    vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 2009 - 18 B 983/08 - Bay. VGH, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 19 CS 07.313, 19 C 07.286 - BT-Drs.
  • VG Darmstadt, 12.10.2009 - 5 L 971/09

    Fehlende Anrechnungsfähigkeit einer fiktiven Aufenthaltserlaubnis auf die

    Als solche Härte kommen etwa in Betracht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Zwangsprostitution oder Zwangsabtreibung, entwürdigende Sexualpraktiken, physische oder psychische Misshandlungen oder ernsthafte Bedrohungen des Ehegatten (OVG Nordrh.-Westf., B. v. 26.06.2009 - 18 B 1695/08 - Juris; B. v. 05.03.2009 - 18 B 983/08 - Bay. VGH, B. v. 26.02.2007 - 19 CS 07.313, 19 C 07.286).
  • VG Darmstadt, 07.10.2011 - 5 L 1089/11

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Als solche Härte kommen etwa Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Zwangsprostitution oder Zwangsabtreibung, entwürdigende Sexualpraktiken, physische oder psychische Misshandlungen oder ernsthafte Bedrohungen des Ehegatten in Betracht (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 26.06.2009 - 18 B 1695/08 - juris; Beschl. v. 05.03.2009 - 18 B 983/08 - Bay. VGH, Beschl. v. 26.02.2007 - 19 CS 07.313, 19 C 07.286).
  • VG Darmstadt, 17.09.2009 - 5 L 1411/08

    Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen unter

    Als solche Härte kommen etwa in Betracht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Zwangsprostitution oder Zwangsabtreibung, entwürdigende Sexualpraktiken, physische oder psychische Misshandlungen oder ernsthafte Bedrohungen des Ehegatten (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 26.06.2009 - 18 B 1695/08 - juris; Beschl. v. 05.03.2009 - 18 B 983/08 - Bay. VGH, Beschl. v. 26.02.2007 - 19 CS 07.313, 19 C 07.286).
  • VG Frankfurt/Main, 15.08.2007 - 1 E 1085/07

    Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft für eigenständiges Aufenthaltsrecht

    Es ist anerkannt, dass sowohl das Insistieren auf entwürdigenden Sexualpraktiken als auch die Trunksucht des Partners, sofern sie mit gefährlichen Auswirkungen auf die Psyche des Ehegatten verbunden ist, es unzumutbar machen können, bis zum Ablauf von zwei Jahren mit der Trennung zu warten (Renner, Kommentar zum Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 31 Rn 25; BayVGH, B. v. 26.02.2007 - 19 CS 07.313, 19C).
  • VG Köln, 16.11.2010 - 12 L 1212/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei einem nicht zur Familienzusammenführung

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.02.2007 - 19 CS 07.313 -, juris, Rn. 24; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 30. September 2010 - 5 K 1193/08 -, juris, Rn. 29; VG Ansbach, Urteil vom 23. März 2010 - AN19 K 09.02115, AN 19 K 09.02116 -, juris, Rn. 27 m.w.N.
  • VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 19 K 09.02115

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

    Von einer besonderen Härte in diesem Sinn wird daher auszugehen sein, z.B. bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Zwangsprostitution oder Zwangsabtreibung, bei entwürdigenden Sexualpraktiken, bei ernsthafter Bedrohung des Ehegatten, bei gefährlichen Auswirkungen auf dessen Psyche, Gesundheit und Leben, bei Trunksucht oder Drogenabhängigkeit, bei körperlichen oder seelischen Misshandlungen, bei Freiheitsberaubungen und ähnlichen Übergriffen (ebenso bzw. siehe dazu Beschlüsse des BayVGH vom 26.2.2007 - 19 CS 07.313/19 C 07.286 und 19 CS 07.13).
  • VG Ansbach, 03.11.2008 - AN 19 S 08.01174b

    Vorläufiger Rechtsschutz; Versagung weiterer Aufenthaltserlaubnis; Aufhebung der

    Von einer besonderen Härte in diesem Sinn wird daher auszugehen sein zum Beispiel bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Zwangsprostitution oder Zwangsabtreibung, bei entwürdigenden Sexualpraktiken, bei ernsthafter Bedrohung des Ehegatten, bei gefährlichen Auswirkungen auf dessen Psyche, Gesundheit und Leben, bei Trunksucht oder Drogenabhängigkeit, bei körperlichen oder seelischen Misshandlungen, bei Freiheitsberaubungen und ähnlichen Übergriffen (ebenso bzw. siehe dazu Beschlüsse des BayVGH vom 26.2.2007 - 19 CS 07.313/19 C 07.286 und 19 CS 07.13).
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